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Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen in Deutschland von der Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer.

Was bedeutet das im Detail?

Unternehmen, deren Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, und ein entsprechender Hinweis muss aufgeführt sein. In Österreich gilt § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, in der Schweiz die MwStG-Befreiung bis 100.000 CHF.

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Was hat das mit giganizr zu tun?

giganizr unterstützt die Kleinunternehmerregelung für DE/AT/CH. Mit aktivem Flag werden 0 % VAT erzwungen und der landesabhängige Hinweistext automatisch in PDF und ggf. XRechnung/ZUGFeRD eingebettet – als Versionsstand, der pro Dokument unveränderlich bleibt.

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